Auszüge aus der Vereinssatzung

§ 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr
1. Der Verein führt den Namen „WaFaVi Naturprojekte e.V.“
2. Er hat seinen Sitz in Aalen.
3. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
4. Der Verein kann Mitglied in anderen Vereinigungen und Organisationen sein.

 

§ 2 Zweck des Vereins
Zweck des Vereins ist die Förderung von Bildung und Erziehung in der pädagogischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, als auch die Arbeit mit Familien.
Der Vereinszweck wird insbesondere verwirklicht durch:
1. Die Gründung und Inbetriebnahme eines Waldkindergartens nach dem Kinderbetreuungsgesetz des Landes Baden-Württemberg.
2. Die Angebots- und Projektarbeit für Kinder, Jugendliche und Familien mit und ohne Behinderung in den Bereichen Ökologie, Natur- und Erlebnispädagogik, Partizipation oder auch Inklusion.
3. Die sozialpädagogische Evaluation und Reflexion der Kindergartenarbeit.
4. Die Kooperation mit anderen Organisationen oder Institutionen, wenn es förderlich ist.
5. Die Beratung der Eltern der angemeldeten Kinder im Hinblick auf die bei der Durchführung des Konzepts zu beachtenden Besonderheiten.

 

§ 3 Gemeinnützigkeit
1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
2. Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
3. Die Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden.
4. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.
5. Er ist sowohl konfessionell als auch parteipolitisch nicht gebunden.
6. Der Betrieb der Waldkindergartengruppe erfolgt nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen in Zusammenarbeit mit den Eltern der angemeldeten Kinder und dem Elternbeirat.

 

§ 4 Mitgliedschaft
1. Im Verein gibt es aktive Mitglieder und Fördermitglieder.
2. Aktive Mitglieder sind die Mutter oder der Vater, deren Kind oder Kinder den Waldkindergarten besuchen. Alle anderen Mitglieder sind Fördermitglieder. Fördermitglieder können alle natürlichen und juristischen Personen werden, die die Ziele des Vereins unterstützen möchten.
3. Die aktive Mitgliedschaft wird begründet durch willentliche Erklärung gegenüber dem Verein und bedarf der schriftlichen Bestätigung durch den Vorstand.
4. Die Fördermitgliedschaft kann auf schriftlichen Antrag jede juristische und jede natürliche volljährige Person erwerben die gewillt ist, den Vereinszweck zu fördern. Über den Antrag entscheidet der Vorstand.
5. Die aktiven Mitglieder zahlen einen Vereinsbeitrag, dessen Höhe in der Mitgliederversammlung als Jahresbeitrag auf Vorschlag des Vorstandes festgesetzt wird. Fördermitglieder können ihren Mitgliedsbeitrag selbst festlegen. Ein Mindestbeitrag wird von der Mitgliederversammlung festgesetzt.
6. Eine aktive Mitgliedschaft wird automatisch in eine fördernde Mitgliedschaft umgewandelt, wenn kein Kind mehr die Einrichtung besucht.
7. Das pädagogische Fachpersonal ist automatisch mit Unterzeichnung des Arbeitsvertrages Mitglied im Verein. Das pädagogische Fachpersonal bleibt beitragsfrei.

 

§ 10 Vorstand
1. Der Vorstand besteht aus mindestens drei, höchstens fünf Mitgliedern. Dem Vorstand soll ein Mitglied des pädagogischen Fachpersonals angehören.
2. Die Vorstandsmitglieder werden auf Vorschlag der Mitgliederversammlung für die Dauer von einem Jahr gewählt. Eine Wiederwahl ist zulässig. Die Mitglieder des Vorstandes bestimmen aus ihrer Mitte den Vorstandsvorsitzenden und dessen Stellvertreter.
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